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   BVerwG, 24.04.1958 - I C 201.56   

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https://dejure.org/1958,1689
BVerwG, 24.04.1958 - I C 201.56 (https://dejure.org/1958,1689)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1958 - I C 201.56 (https://dejure.org/1958,1689)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1958 - I C 201.56 (https://dejure.org/1958,1689)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1958 - I C 201.56
    Aber auch wenn Art. 2 GG neben Art. 12 seine Bedeutung behält, so kann sich die Klägerin nicht auf das Grundrecht des Art. 2 GG berufen, weil es nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Rechtsordnung in Anspruch genommen werden kann (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 1957 [BVerfGE 6, 32]) und zu dieser Rechtsordnung auch die Vorschriften der §§ 284 ff. StGB gehören.
  • BVerwG, 17.05.1955 - I C 133.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1958 - I C 201.56
    Der Senat hat bereits durch Urteil vom 17. Mai 1955 (BVerwGE 2, 110) entschieden, daß das Kasinospiel objektiv ein Glücksspiel ist.
  • BVerwG, 29.01.1957 - VI B 85.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1958 - I C 201.56
    Beide Maßnahmen sind erst nach der Verkündung der angefochtenen Entscheidung getroffen worden und haben daher unabhängig davon, ob sie wirklich fehlerhaft sind oder nicht, diese Entscheidung nicht mehr beeinflussen können (vgl. Beschluß des VI. Senatsvom 29. Januar 1957 - BVerwG VI B 85.56 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 39.61

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, daß gemäß den Strafvorschriften der §§ 284 ff. StGB die Veranstaltung von Glücksspielen grundsätzlich zu mißbilligen ist und vor allem der grundgesetzlich geschützten Berufstätigkeit nicht gleichgestellt werden kann (BVerwGE 2 S. 110 [111]; Urteil vom 24. April 1958 - BVerwG I C 201.56 -).
  • BVerwG, 16.09.1966 - I C 68.65

    Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung - Erlaubnispflichtigkeit eines

    Dabei war die Erwägung maßgebend, daß in diesen Kur- und Badeorten für den dort verkehrenden, in der Regel vermögenden Personenkreis auf Grund internationaler Übung ein gewisses Bedürfnis für die Unterhaltung einer öffentlichen Spielbank anerkannt werden kann (Urteil vom 24. April 1958 - BVerwG I C 201.56 -).
  • BGH, 22.06.1959 - III ZR 44/58

    Rechtsmittel

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts und der Vorinstanzen an und verweist dazu zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1955 (BVerwG 2, 110) und vom 24. April 1958 (BVerwG I C 201/56).
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 41.61

    Regelung des Glücksspielwesens durch die Gewerbeordnung (GewO) - Aufstellung von

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, daß gemäß den Strafvorschriften der §§ 284 ff. StGB die Veranstaltung von Glücksspielen grundsätzlich zu mißbilligen ist und vor allem der grundgesetzlich geschützten Berufstätigkeit nicht gleichgestellt werden kann (BVerwGE 2 S. 110 [111]; Urteil vom 24. April 1958 - BVerwG I C 201.56 -).
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